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Zentral für diese Strategie ist das elektronische Patientendossier, in dem die behandlungsrelevanten Daten eines Patienten abgelegt werden und jederzeitabrufbar sind.
Für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sind die Kantone zuständig. eHealth-Projekte müssen aber über die Kantonsgrenzen hinaus wirksam sein können. Deshalb haben der Bund und die Kantone 2007 eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen und die Kompetenz- und Koordinationsstelle von Bund und Kantonen geschaffen: eHealth Suisse. Seit 2017 ist eHealth Suisse auch für formelle Vollzugsaufgaben aus dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier zuständig.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens geht aber über die Umsetzung des EPD hinaus. eHealth Suisse will auch bei Themen ausserhalb des engeren EPD-Kontextes Impulse geben, zum Beispiel im Themenbereich des mobilen Datenaustauschs im Gesundheitswesen («mHealth») oder im Bereich der internationalen Koordination.
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